§57a Pickerl Überprüfung in Wolfsberg in Kärnten

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Ihr Ansprechpartner fürs Pickerl

§57a-Überprüfung in Ihrer KFZ-Werkstatt

KFZ und Anhänger sind in regelmäßigen Abständen im Rahmen der §57a-Überprüfung (Pickerl) einer Prüfung auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu unterziehen. In unserer Werkstätte führen wir die Begutachtung für Sie durch!

Was wird bei der §57a-Begutachtung überprüft?

Bei der §57a-Überprüfung werden Ausrüstung, Beleuchtung, Sicherheitseinrichtungen, Fahrgestell und Karosserie, Reifen und Räder, Motor sowie Bremsen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen, um die Fahrsicherheit des KFZ sicherzustellen. Außerdem wird überprüft, ob das Fahrzeug gewisse Grenzwerte in Sachen Lärm, Geruch, Rauch oder Luftverschmutzung überschreitet. Im Anschluss daran erhält Ihr KFZ die neue Begutachtungsplakette.

Prompte Durchführung von Reparaturarbeiten

Bestehen schwere Mängel an Ihrem Fahrzeug, so müssen diese vor der Ausfolgung der Begutachtungsplakette behoben werden. In unserer KFZ-Werkstatt können wir sämtliche Reparaturen zuverlässig durchführen: Unser umfassendes Ersatzteil- und Zubehörlager ermöglicht uns ein rasches Abwickeln von Reparaturarbeiten aller Art.

 

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Termin für die §57a-Begutachtung vereinbaren? Kontaktieren Sie uns!